Baugesuche

Der Gemeinderat erteilt Baubewilligungen für:

  • freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Kleinbaute nicht mehr als 12 m² Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2,50 m ab bestehendem Terrain aufweist
  • Fahrnisbauten mit vorübergehender Zweckbestimmmung
  • Einfriedigungen zwischen Nachbarparzellen sowie an Verkehrsflächen mit Zustimmung des jeweiligen Strasseneigentümers
  • Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang
  • Unterhaltsarbeiten und Renovationen an geschützten Gebäuden nach Anhörung der Denkmalpflege
  • Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan
  • umfangreiche Bauplatzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken
  • forstliche Waldstrassen und Maschinenwege sowie für nicht forstliche Kleinbauten und Kleinanlagen im Waldareal gelten die Vorschriften der kantonalen Waldgesetzgebung

Status Baugesuche

Baugesuche in der Gemeinde Bretzwil