Unentgeltliche Rechtsauskunft

Per den 1. April 2014 wurden die Bezirksgerichte Liestal, Sissach/Gelterkinden und Waldenburg zu einer gerichtlichen Behörde (Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost) mit Standort in Sissach zusammengeführt. Per Oktober 2014 ist das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost nun auch an seinen definitiven Standort an der Hauptstrasse 108/110 in Sissach umgezogen. 

Die Öffnungszeiten bleiben unverändert (Montag bis Freitag, jeweils 08.00 - 12.00 Uhr sowie 14.00 bis 17.00 Uhr).

Weiterhin bieten wir für Einwohner, die im Gerichtskreis des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft Ost wohnhaft sind, jeweils am Freitag während den ordentlichen Öffnungszeiten unentgeltliche Rechtsauskunft in Fragen des Privatrechts (Eherecht, Scheidung, Erbrecht, Nachbarrecht, Kauf- und Werkvertragsrecht, Arbeits- und Mietrecht etc.) an. Zu beachten gilt es, dass für mündliche, persönliche Beratungen im Gerichtsgebäude eine vorgängige Terminabsprache erforderlich ist.

Keine Rechtsauskunft wird erteilt in Fragen des öffentlichen Rechts (Bauzonenfragen, Sozialversicherungen, Steuern etc.) und des Strafrechts. Komplizierte Fragestellungen, die ein Aktenstudium erfordern, eignen sich nicht für die unentgeltliche Rechtsauskunft und gehören in die Hand einer Anwältin oder eines Anwalts.

Für telefonische Rechtsauskünfte wurde neu ein separater Telefonanschluss eingerichtet (061 552 89 55), welcher ebenfalls am Freitag während den ordentlichen Öffnungszeiten bedient wird.

Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost