Individualverkehr in der Gemeinde Bretzwil

Die Gemeinde Bretzwil liegt relativ zentral zwischen Basel, Liestal und Laufen.

Mit dem Auto ist Basel in 33 Minunten, Liestal in 22 Minuten und Laufen in 19 Minuten zu erreichen.

Bauarbeiten Kantonsstrasse Bretzwil-Reigoldswil

Am Montag, den 22. Mai 2023 starten die Bauarbeiten für eine neue Stützmauer im Bereich der Oberen Marchmatt zwischen Reigoldswil und Bretzwil. Zudem wird ein zirka 600 Meter langer Abschnitt der Strasse in Richtung Reigoldswil saniert. Der Verkehr wird mit Ampeln geregelt.

An der Marchmattstrasse in Reigoldswil wird im Kurvenbereich der Oberen Marchmatt wegen Hangrutschgefahr eine dritte Stützmauern erstellt und die Strasse wird saniert. Zudem wird ein zirka 600 Meter langer Abschnitt der Strasse in Richtung Reigoldswil instand gestellt und es werden die Entwässerungsleitungen erneuert.

Der Verkehr wird während der Bauzeit mit zwei Ampelanlagen einspurig an der Baustelle vorbeigeführt. Für die Busverbindung Reigoldswil–Lauwil–Bretzwil gibt es keine Einschränkungen. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende November 2023 und werden im Frühling 2024 weitergeführt.

Infoflyer

Tiefbauamt Basel-Landschaft

Bauarbeiten Grellingerstrasse ausserorts in Seewen

Wegen Holzfällerarbeiten (Sicherheitsholzen) sind im Abschnitt "Bödeli - Kantonsgrenze Basel-Landschaft" folgende Verkehrsmassnahmen nötig:

  • Die Durchfahrt in beide Fahrtrichtungen wird zeitweise erschwert (Intervallsperrung)
  • Der Verkehr wird mittels Verkehrsdienst geregelt. Es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen
  • Der Postautodienst ist gewährleistet
  • Die Geschwindigkeit wird auf 50 km/h reduziert

Dauer: Montag, 11. März bis Freitag, 22. März 2024 gesperrt jeweils Werktags von 07.30 bis 16.30 Uhr. Wartezeit bis 20 Minuten.

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis III, Dornach und der Kantonspolizei Solothurn, Abteilung Verkehrstechnik vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn

Signalisation Lankweg

Nachdem festgestellt werden musste, dass sich das Verkehrsaufkommen auf dem Lankweg in letzter Zeit deutlich erhöht hat und der Lankweg von den Autofahrern zum Teil mit einer unangemessenen Geschwindigkeit befahren wird, haben die Gemeinderäte Bretzwil und Lauwil zusammen mit den Anstössern unter Einbezug der Polizei Basel-Landschaft nach einer geeigneten Lösung für dieses Problem gesucht.

Dies unter der Prämisse, dass die Einwohnerinnen und Einwohner aus Bretzwil und Lauwil sowie die Landwirte den Lankweg bei Bedarf weiterhin befahren können, die auswärtigen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer jedoch zwingend die Kantonsstrasse benützen müssen.

Gestützt auf diese Ausgangslage haben die Gemeinderäte Bretzwil und Lauwil entschieden, den Lankweg per den 1. Januar 2021 mit einem Fahrverbot für Motorfahrzeuge und Motorräder, Signal 2.13 zu versehen. Darüber hinaus bleibt das Befahren für die Landwirtschaft und den Zubringerdienst gestattet.

Für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Bretzwil und Lauwil sowie die ortsansässigen Unternehmen besteht auf den jeweiligen Gemeindeverwaltungen die Möglichkeit, eine Ausnahmebewilligung für das Befahren des Lankwegs zu beantragen.

Das dafür erforderliche Formular kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:

Antrag Ausnahmebewilligung Befahren Lankweg

Mit dieser Massnahme hoffen die Gemeinderäte Bretzwil und Lauwil dem begründeten Bedürfnis der Anwohner nach einer verbesserten Sicherheit, unter anderem für ihre Kinder nachkommen und zugleich die Einschränkungen für die restlichen Einwohnerinnen und Einwohner möglichst klein halten zu können. Ebenfalls sollen die Navigationsgeräte mit einer gewissen Verzögerung die Autofahrer damit zukünftig nicht mehr über den Lankweg, sondern entlang der Kantonsstrasse nach Lauwil und Reigoldswil führen.

Gemeinderat Bretzwil

Velovignette ade!

Die Velovignette wird abgeschafft

Ab dem Jahr 2012 brauchen Velos keine Velovignette mehr. Damit fällt auch der Versicherungsschutz weg. Bisher haben Velofahrende mit dem Kauf der Velovignette eine Haftpflichtversicherung erworben. Diese deckte bei Unfällen mit dem versicherten Velo die Kostenfolgen gegenüber Dritten. Neu muss nicht mehr das Velo versichert sein, sondern die Person, die es benützt.

Was müssen Sie tun?
Schäden aus Velounfällen gegenüber Dritten werden künftig in der Regel durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt. Klären Sie deshalb die folgenden Fragen ab:

  • Haben Sie eine gültige Haftpflichtversicherung?
  • Deckt Ihre Versicherung entsprechende Schadenfälle?

Achtung: E-Bikes mit Tretunterstützung über 25 km/h und Motorfahrräder brauchen weiterhin eine Vignette.

Velovignette
Velovignette