Kinder- und Jugendzahnpflege

Der freiwillige Beitritt in die Kinder- und Jugendzahnpflege erfolgt im Kindergarten und dauert bis zur Vollendung des 18. Altersjahres. In Bretzwil ist es nicht nötig, Ihr Kind extra für die Kinder- und Jugendzahnpflege anzumelden. Bitten Sie Ihre Zahnärztin/Ihren Zahnarzt, über die Kinder- und Jugendzahnpflege abzurechnen.

Die Zahnärztinnen und Zahnärzte schicken die Rechnung der subventionsberechtigten Behandlungen anschliessend automatisch an die Gemeinde. Die Gemeindeverwaltung leitet die Abrechnung nach dem Abzug eines eventuellen Kantons- und Gemeindebeitrags an die Erziehungsberechtigten weiter.

Im Kanton Basel-Landschaft besteht die freie Zahnarztwahl. Mit einer Bewilligung der Kantonszahnärztin/des Kantonszahnarztes auch über die Kantonsgrenze hinweg. Die Kinder- und Jugendzahnpflege umfasst nebst der konservierenden Behandlung auch die Kieferorthopädie. Eine entsprechende Behandlung bedarf jedoch einer Bewilligung der Kantonszahnärztin/des Kantonszahnarztes.

Die Zahnärzte organisieren jährliche Kontrollen sowie die Behandlungen. Das Ziel ist die Erhaltung gesunder Zähne der Kinder und Jugendlichen. Die Erziehungsberechtigten profitieren von einem günstigeren Tarif sowie abhängig vom steuerbaren Einkommen von durchschnittlichen Subventionen in der Höhe von rund einem Drittel des Rechnungsbetrags.

Administrative Leitung der Kinder- und Jugendzahnpflege Bretzwil:
Rolf Schweizer, Gemeindeverwaltung, 4207 Bretzwil, Tel. 061 943 04 40

Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten
Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege

Weitere Informationen des kantonalen Amts für Gesundheit