Ausweis für Reisende mit einer Behinderung

Die Inhaberinnen und Inhaber eines Behindertenausweises für Reisende sind berechtigt, bei Fahrten auf Strecken der am direkten Personenverkehr beteiligten Schweizerischen Transportunternehmungen unentgeltlich eine Begleitperson und/oder einen Führhund mitzunehmen.

Die Bedingungen und das Vorgehen für das Erlagen einer solchen Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung sind:

  • Fester Wohnsitz der Anstragstellerin beziehungsweise des Antragstellers im Kanton Basel-Landschaft
  • Vorlegen des Formulars "Ärztliches Attest für Reisende mit einer Behinderung" nach den Bedingungen der Schweizerischen Transportunternehmungen. Das Formular kann bei der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Bahnhofstrasse 5, 4410 Liestal, Tel. 061 552 90 20. Email: franco.puccio@bl.ch angefordert oder direkt im Internet unter www.sbb.ch/mobil herunter geladen und ausgedruckt werden.
  • Die Ärztin beziehungsweise der Arzt muss auf dem Formular die Behinderung bestätigen.
  • Das ausgefüllte "ärztliche Attest" ist danach zusammen mit einem Passphoto an die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Behindertenausweis, Postfach, 4410 Liestal einzusenden.
  • Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion fertigt darauf hin den neuen Ausweis an und stellt ihn jeder Gesuchstellerin und jedem Gesuchssteller kostenlos zu.