Bekämpfung von Schädlingen und Insekten

Gemäss den Bestimmungen der eidgenössischen Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung über das Ausüben bewilligungspflichtiger Tätigkeiten ist die berufliche oder gewerbsmässige Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln im Auftrag Dritter nur Personen erlaubt, die im Besitz der entsprechenden Fachbewilligung oder eines als gleichwertig anerkannten Ausweises sind oder von einer solchen Person angeleitet werden. Diese Vorschrift gilt bezogen auf eine eingeschränkte Fachbewilligung auch für das Bekämpfen beispielsweise von Wespennestern.

Gestützt auf diese Vorgaben des Bundes besteht für die Feuerwehr Bretzwil keine Möglichkeit mehr, diese Aufgabe wahrzunehmen und bei entsprechenden Problemen ist eine Fachperson beizuziehen. 

Untenstehend finden Sie entsprechende Anlaufstellen:
Drogerie Heiniger, Dorfplatz 5, 4418 Reigoldswil, Tel. 061 941 14 53
Anticimex Region Liestal, Tel. 079 479 74 02
RBD Dienstleistungen, Oberer Moosweg 7, 4203 Grellingen, Tel. 061 741 30 23