Seit dem 1. März 2017 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung und/oder zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt beim RAV.
Bitte melden Sie sich persönlich, innert eines Arbeitstages beim RAV.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
• Personalausweis (ID oder Pass)
• Sozialversicherungsausweis (AHV Karte) oder Krankenversicherungsausweis
• Ausländerausweis (Nur für ausländische Personen)
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