Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte:
• Berufslehren und Anlehren;
• Fachhochschulen;
• Fachschulen;
• Höhere Fachschulen;
• Maturitätsschulen;
• Schulen für Allgemeinbildung;
• Universitäten;
• Vollzeitberufsschulen.
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