Mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder spätestens mit Beginn der Beitragspflicht wird ein AHV-Versicherungsausweis erstellt und via Arbeitgebenden oder direkt der selbständigerwerbenden oder nichterwerbstätigen Person zugestellt. Ging der AHV-Versicherungsausweis verloren oder ist er unleserlich geworden, kann ein neuer bestellt werden.
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