Umzug innerhalb der Gemeinde

Sind Sie innerhalb der Gemeinde umgezogen?
Ihre neue Adresse in Lauwil melden Sie bitte der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen seit Ihrem Umzug.

Seit 1. Januar 2009 muss auch eine Meldung an die Einwohnerkontrolle gemacht werden, wenn innerhalb eines Wohnhauses die Wohnung gewechselt wird.

Adressänderung für Schweizer/innen
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Umzug persönlich zu melden. Sie benötigen dazu den Kauf- oder Mietvertrag. Bitte nennen Sie uns auch das Datum der Adressänderung.

Adressänderung für Ausländer/innen
Sie haben die Möglichkeit Ihren Umzug persönlich zu melden. Sie benötigen dazu den Kauf- oder Mietvertrag. Bitte legen Sie Ihrer Meldung jeweils eine Kopie Ihres Ausländerausweises bei.

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