Ist Ihr neuer Hund noch nicht registriert oder haben Sie keinen mehr, melden Sie dies am Schalter der Einwohnergemeinde Lauwil.
Für Hundehalter besteht eine gesetzliche Meldepflicht von 14 Tagen.
Die Anmeldung hat durch den Hundehalter persönlich zu erfolgen.
Mitzubringen ist der Impfausweis mit der Nummer des eingesetzten Mikrochips sowie den Haftpflichtversicherungsnachweis.
Ab 2017 gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr. Für potentiell gefährliche Hunde gelten die Bestimmungen des Kantons, Hundegesetz §3a.
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