Sperrgut

Sperrgut wird jedoch Woche zusammen mit dem Hauskehricht abgeführt.

Sperrgut sollte nicht grösser als 100 x 100 x 50 cm und nicht schwerer als 20 kg sein. Das Sperrgut geht zusammen mit dem Hauskehricht in die Kehrichtverbrennung nach Basel. Aus diesem Grund müssen Metalle, Grüngut, Glas, Batterien etc. vorgängig entfernt werden.

Steine, anderes inertes Material oder spezielle Industrieabfälle gehören nicht in den Kehricht.

Die Vignetten für Säcke, Sperrgutbündel sowie gut verschnürte Bündel sind auf der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Preise:

  • Vignette für Säcke, Sperrgutbündel und gut verschnürte Bündel Fr. 7.50