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Der Regierungsrat hat am 9. Juni 2020 über die Beteiligung des Kantons an den U-Abo-Kosten der Schülerinnen und Schüler auf der Sekundarstufe I entschieden und die Verordnung für die Sekundarschulen entsprechend angepasst.

Ist der Schulweg von Sekundarschülerinnen und -schülern, wie in der Gemeinde Bretzwil nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar, übernimmt der Kanton Basel-Landschaft ab dem Schuljahr 2020/21 80 Prozent der Kosten eines U-Abos. Mit einer entsprechenden Änderung der Verordnung für die Sekundarschule folgt der Regierungsrat einem Urteil des Kantonsgerichts vom 19. Februar 2020.

Sekundarschülerinnen und -schüler, welche in einer Gemeinde wohnen, die mindestens sechs Leistungskilometer von ihrem Schulstandort entfernt liegt oder einen Schulweg mit einer Höhendifferenz von 150 Metern oder mehr haben, erhalten automatisch Anspruch auf die Übernahme von 80 Prozent der Kosten ihres Junioren-U-Abo durch den Kanton.

Die Schülerinnen und Schüler kommen daher ab dem Schuljahr 2020/21 in den Genuss dieser Kostenbeteiligung. Sie erhalten nicht das Junioren-U-Abo, sondern die Abgeltung des Ihnen zustehenden Betrags unabhängig davon, ob ein Schüler, eine Schülerin den öffentlichen Verkehr für den Schulweg benutzt oder nicht. Dafür wird die Schulleitung bei den Eltern Angaben zur Überweisung des Betrags erheben.

Amt für Volksschulen