Fälligkeit Staats- und Gemeindesteuern 2026

Die Staats- und Gemeindesteuern 2026 werden am 30. September 2026 zur Zahlung fällig. Für Vergütungen, die nach dem Fälligkeitstermin eingehen, wird ein Verzugszins von 5 % erhoben.

Die definitiv geschuldeten Staats- und Gemeindesteuern 2026 werden gestützt auf die im Frühjahr 2027 einzureichende Steuererklärung festgelegt. Zur Vermeidung von Verzugszinsbelastungen empfehlen wir, zumindest den provisorisch in Rechnung gestellten Betrag einzuzahlen.

Sollten Sie noch keine provisorische Rechnung für die Staats- und Gemeindesteuern 2026 erhalten haben, können die notwendigen Einzahlungsscheine bei der kantonalen Steuerverwaltung, Abteilung Steuerbezug, Tel. 061 552 51 40 bestellt werden.

Gemeindeverwaltung Bretzwil