Die Gemeinde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Feuerungsanlagen gemäss den Vorschriften der Luftreinhalteverordnung kontrolliert werden. Die Kontrollmessungen können durch den Gemeindekontrolleur oder unter gewissen Bedingungen im Rahmen von Servicearbeiten durchgeführt werden.
Sie können also entscheiden, ob Sie
die Dienste des Gemeindekontrolleurs in Anspruch nehmen
Zur Qualitätssicherung der Kontrollmessungen gelten für den Beauftragten der Gemeinde dieselben Anforderungen wie für das Personal der Servicefirmen: Wer amtlich anerkannte Messungen durchführen will, muss die eidgenössische Berufsprüfung als Feuerungskontrolleur oder Feuerungsfachmann bestanden haben.
Kosten der Kontrolle: für einstufige Brenner Fr. 84.--, für zweistufige Brenner Fr. 142.40, exkl. MWSt.
Sie müssen nichts unternehmen, der Feuerungskontrolleur wird sich wie gewohnt frühzeitig bei Ihnen anmelden.
oder eine private Servicefirma mit der Kontrollmessung beauftragen wollen.
Die Servicefirmen müssen folgende Bedingungen erfüllen, damit die Messresultate akzeptiert werden.
1. Die Person, welche die Messung vornimmt, hat eine der folgenden Ausbildungen absolviert:
2. Das Resultat der Kontrollmessung senden Sie bitte zusammen mit dem Ihnen zugestellten und von der Servicefirma ausgefüllten Rapportformular bis Ende März 2026 an die folgende Adresse:
Michel Abt, Feuerungskontrolleur, Scheltenstrasse 9, 4153 Reinach BL
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie sich für eine private Servicefirma entscheiden, teilen Sie dies Michel Abt (Tel. 061 711 38 30 / Fax 061 713 90 94) bitte bis am 31. Oktober 2025 mit. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 47.--, exkl. MWSt. werden Ihnen die notwendigen Unterlagen anschliessend zugestellt.
Ohne Ihren Gegenbericht wird die Kontrollmessung durch den Gemeindekontrolleur vorgenommen.
Wir danken allen Einwohnerinnen und Einwohnern bereits jetzt für das der Ölfeuerungskontrolle entgegengebrachte Verständnis und für die gute Zusammenarbeit.
Michel Abt, Ölfeuerungskontrolleur Bretzwil