Brut- und Setzzeit: Leinenpflicht zum Schutz der Wildtiere

Wildtiere und ihr Nachwuchs sind in der Brut- und Setzzeit besonders anfällig für Stress und Störungen. Sie bringen in dieser Zeit ihre Jungen auf die Welt. Deshalb gilt während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde in Wäldern und Waldesnähe.

Im Frühling bringen viele Wildtiere oft unbemerkt ihre Jungen auf die Welt. Die trächtige Rehgeiss setzt ihr Kitz ins frische Gras am Waldrand oder in nahegelegene Wiesen. Bodenbrütende Vögel suchen Wiesen, Waldböden und Felder, um ihre Nester zu bauen.

Freizeit im Wald

Wandern, Joggen, Biken, mit dem Hund spazieren, das Pferd bewegen oder mit den Kindern die Natur entdecken: Der Wald bietet Platz für viele Interessen. Er ist aber nicht nur der grösste Freizeitort für Mensch und Haustier, sondern ist vor allem der Lebensraum der Wildtiere. Sind die Tiere trächtig oder mit der Brut und Aufzucht der Jungen beschäftigt, brauchen sie besonderen Schutz. Um sie zu schonen, sollten während der Brut- und Setzzeit die Wege nicht verlassen, auf Aktivitäten in der Dämmerung und der Nacht sowie auf Veranstaltungen im Wald verzichtet werden.

Leinenpflicht

Für Hunde weckt ein junger Hase oder Vogel schnell den Spiel- oder Jagdtrieb, teilweise ohne dass es die Besitzerin bzw. der Besitzer überhaupt bemerkt. Manchmal enden solche Begegnungen für die Wildtiere tödlich. Alleine durch ihre Anwesenheit lösen Hunde bei Wildtieren Stress aus. Deshalb gilt während der Brut-und Setzzeit die Leinenpflicht. Die Leine hilft, den Hund auf Abstand zu den schutz- und ruhebedürftigen Wildtieren zu halten.

Gemeinderat Bretzwil